Transparenz bei Bundesbehörden – in einer perfekten Welt müsste man sich darüber wohl keine Gedanken machen. In der realen allerdings bemüht sich das Innenministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Auskunftspflicht der Behörden gegenüber Journalisten einzuschränken.
Auslöser ist unter anderem eine Anfrage eines Journalisten beim Bundesnachrichtendienst nach der Anzahl der ehemaligen Mitarbeiter mit nationalsozialistischer Vergangenheit.
Die verweigerte Auskunft des BNDs klagte der Journalist vor dem Bundesverwaltungsgericht ein, rief damit allerdings einen Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht – kurz VBI – auf den Plan.
Und der möchte sich gern die Abgrenzung zwischen Landes- und Bundesrecht zu Nutze machen. Immerhin sei das Pressrecht Landessache und könne schon deshalb nicht für Bundesbehörden gelten. Im Übrigen könne ein Journalist auch nicht auf Grundlage des Grundgesetzes eine Auskunft von Bundesbehörden einklagen.
Damit würden künftig Bundeskanzleramt, das Bundespräsidialamt, der Bundesrechnungshof, Bundesministerien, das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst bei unangenehmen Fragen einfach die Antwort verweigern und könnten unbehelligt in ihren Büroräumen sich vor der Öffentlichkeit verstecken.
Natürlich ist das niemandes Absicht. Die Antwort auf die Frage nach Pressefreiheit aus den Behörden ist absehbar. Stellen sollte man sie dennoch. Sollte das Bundesverwaltungsgericht dem Antrag des Inneministeriums stattgeben, dann dürfte Deutschland im Ranking zur Pressefreiheit nicht mehr nur hinter Jamaika sondern womöglich noch hinter Ungarn landen.
Übrigens stehen die Chancen zur Einschränkung der Pressefreiheit gut – laut Zeit Online sitzt der ehemalige Mitarbeiter des Innenministeriums Jan Hecker als Richter beim Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil wird am 20. Februar gesprochen.
Bild: Todd,“The Wire“. Some rights reserved. Flickr.