Kategorien
Medien

Ahoi Leistungsschutzrecht, Adieu Leserfreundlichkeit

Der Verband der Deutschen Zeitungsverleger und der Axel Springer Verlag haben augenscheinlich erfolgreiche Lobbyarbeit beim Thema Leistungsschutzrecht betrieben. Der Bundestag hat der Einführung des umstrittenen Leistungsschutzrechts zugestimmt. Damit dürfte das Internet ein wenig farbloser werden, sofern Google sich auf die Zahlungen nicht einlässt.

Der Bundestag hat mit 293 zu 243 Stimmen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen, vor allem CDU/CSU und FDP haben sich für das neue Recht stark gemacht. Im Kern der Sache geht es um die kleinen Text-Schnippsel, die Suchmaschinen wie Google den Anwendern anzeigen.

Da Google allerdings Geld mit der Suchmaschine verdient, müsse das Unternehmen für die Verwendung dieses geistigen Eigentums zahlen, so die Argumente der Befürworter. Gestritten wurde bereits viel im Netz, ob und in wie weit Textschnippsel von bestenfalls 20 Worten als geistiges Eigentum zu gelten haben. Manch einer vertritt ohnehin die Meinung, dass die großen Leitmedien wenig geistvolles produzieren.

Neben diesen eher polemischen Diskussionen ist der Leser in den Hintergrund geraten. Der wird womöglich künftig auf der Suche nach Informationen von Google und Co. auf Blogs verwiesen, sofern sich die Suchmaschinenbetreiber geschlossen gegen eine Zahlung an die Verlage in Deutschland entscheiden. Immerhin dürfte es für Google ein Leichtes sein, die Presseverlage aus den Suchalgorythmen zu schmeißen.

Um der Wahrheit auch in diesem Fall die Ehre zu geben: Man wünscht sich dieses Szenario in dunklen Momenten geradezu. Dann, wenn die Zugriffszahlen auf den Online-Seiten der Presseverlage deutlich einbrechen, würden die Verantwortlichen womöglich endlich einen kurzen Schimmer von der Funktionsweise des Internets bekommen.

Bild: Elvert Barnes,“CDCover.TillTheEnd.Progressive.NYD.Janua ry2012″. Some rights reserved. Flickr.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.